Sicherheitslösungen für Freizeit- und Sportstätten
Sportstätten und Freizeiteinrichtungen werden zunehmend Ziel von Vandalismus und blinder Zerstörungswut.
Leidtragende sind die betreibenden Kommunen, Vereine und - nicht zuletzt - auch die Bürger, deren Sicherheitsempfinden durch jedes Ereignis empfindlich gestört wird.
Die WAB erarbeitet seit Jahren für interessierte Betreiber Konzepte, durch die Vandalismus und Einbruchdiebstahl, aber auch Schäden durch technische Defekte und natürliche Ereignisse minimiert werden können.
So können etwa Sport- und Freizeitanlagen technisch und personell gegen unbefugten Fremdzugriff gesichert werden. Von technischer Seite kann dazu die Peripherie elektronisch auf das Eindringen von Fremdpersonen außerhalb der Öffnungszeiten gesichert, Gebäude auf Einbruch hin fernüberwacht werden. Im Ereignisfall kann unser Interventionspersonal das Objekt kurzfristig erreichen und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten.
Neben der Abwehr Unbefugter können durch entsprechende Übertragungstechnik auch Gefahren- und Störungsmeldungen - z.B. von Schwimmbadanlagen - dauerhaft überwacht und unverzüglich an verantwortliche Personen weitergemeldet werden. Bei entsprechender Einweisung können Maßnahmen auch direkt durch unser Personal erfolgen.
Nicht eingefriedete Anlagen, die naturgemäß keine überwachungsfähige Peripherie besitzen, können im Revierdienst regelmäßig und/oder zu wechselnden Zeitpunkten durch unseren Revierdienst auf Unversehrtheit geprüft werden. Ziel ist es dabei, möglichem Vandalismus durch die Gefahr der vorzeitigen Entdeckung entgegenzuwirken.
Im Freiland installierte technische Einrichtungen (z.B. Solar- oder Beleuchtungstechnik) können oftmals durch entsprechende Sensorik mit automatischer Alarmweiterleitung an unsere Notruf- und Serviceleitstelle gegen Beschädigung und Diebstahl gesichert werden. Auch der Einsatz von Videofernüberwachung kommt für solche Liegenschaften in Betracht, sofern diesem keine rechtlichen Aspekte (öffentlicher Raum) entgegenstehen.