Unterstützende Maßnahmen bezüglich SARS-CoV-2 für Kommunen und Gewerbe
Seit geraumer Zeit ist auch die WAB verstärkt in Maßnahmen gegen SARS-CoV-2 involviert.
Auf kommunaler Ebene ist die WAB bereits seit Beginn der Pandemie unterstützend für öffentliche Auftraggeber tätig. Es werden Zutrittsregelungen sowie -beschränkungen durchgesetzt und überwacht. Einen Schwerpunkt bildet die Überwachung der Einhaltung von vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen durch Mitarbeiter und Besucher öffentlicher Einrichtungen. Zu diesen zählen Verwaltungs- und Bildungseinrichtungen sowie kommunale Freizeitstätten.
Ebenso ist die WAB seit Dezember 2020 aktiv in die Betreuung von Impfzentren eingebunden. Es werden Verkehrs- und Besucherströme durch die WAB gesteuert sowie die Sicherheit der Einrichtungen durch Wachpersonal und technische Einrichtungen gewährleistet.
Für gewerbliche Auftraggeber - insbesondere für den Groß- und Einzelhandel - ist WAB-Personal im Bereich der Zutrittsregelung sowie zur Überwachung und Unterstützung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen tätig.
Für Corona-Testzentren übernimmt die WAB organisatorische Tätigkeiten während der Öffnungszeiten sowie die technische und personelle Objektsicherung außerhalb der Öffnungszeiten.