Totmannüberwachung (Einzelarbeitsplatzabsicherung)

Mittels einer "Totmannüberwachung" wird durch entsprechende Technik überwacht, ob eine Person anwesend und handlungsfähig ist. Stellt die Einrichtung fest, dass eins der beiden Kriterien nicht mehr erfüllt ist, wird ein entsprechender Alarm ausgelöst.

In der Regel dient die Totmannüberwachung der Arbeitssicherheit an Einzelarbeitsplätzen und/oder besonders gefährdeten Arbeitsstellen. Sie ist in vielen Fällen gesetzlich oder versicherungsrechtlich vorgeschrieben.

War die Technik für eine Totmannüberwachung noch vor wenigen Jahren aufwändig, ortsgebunden und relativ kostspielig, wird diese heute über mobile, preiswerte Endgeräte in der Größe eines Mobiltelefons realisiert, die durch unsere Notruf- und Serviceleitstelle dauerhaft überwacht werden. Einzelplatzabsicherungen lassen sich ohne langen Vorlauf einrichten, erweitern oder auch örtlich verändern.

Im Fall einer Auslösung übernimmt die WAB die Verständigung aller für den Notfall zuständigen Stellen oder übernimmt bei Bedarf selber die Alarmintervention durch eigene Kräfte, um die Gefahrenlage vor Ort zu prüfen und ggf. norwendige Maßnahmen einzuleiten.

Je nach eingesetzter Technik können verschiedene Ereignisse detektiert und per GPS auch die Position einer möglicherweise verunfallten Person auf einem Betriebsgelände lokalisiert werden, so dass langwierige Suchen nach einer Person entfallen.