Routine- / Testrufe

Die meisten Gefahrenmeldeanlagen (GMA) unserer Kunden sind mit einer Routine- bzw. Testmeldung versehen. Das bedeutet, dass das Wähl- & Übertragungsgerät (AWUG) der GMA alle 24 Stunden eine Testmeldung an unsere Notruf- & Serviceleitstelle (NSL) überträgt. Somit wird sichergestellt, dass das AWUG ordnungsgemäss funktioniert und die Telefonleitung für Alarmübertragungen zur Verfügung steht.

Wird die Testmeldung erfolgreich übertragen, so wird durch unsere Leitstellensoftware ein Zeitfenster aktiviert, welches nach weiteren 24 Stunden prüft, ob die nächste Testmeldung zeitgemäss eingeht.

Kann die Testmeldung nicht abgesetzt werden, wird bei Zeitüberschreitung die fehlende Testmeldung unserer NSL-Fachkraft angezeigt und der Kunde über die mögliche Fehlfunktion seiner GMA informiert. Bei den meisten GMA wird die nicht abgesetzte Meldung auch direkt vor Ort in Form einer Störmeldung angezeigt.

Ist die Testmeldung ausgeblieben, sollte zunächst überprüft werden, ob evtl. der Telefonanschluss des Objektes gestört ist. Dazu sollte, NACH VOHERIGER ANMELDUNG bei unserer NSL, ein Probealarm ausgelöst werden. Wird dieser übertragen, war möglicherweise die Telefonleitung kurzzeitig gestört.

Erfolgt keine Übertragung, sollte die GMA zeitnah durch die Errichterfirma überprüft werden.

Zur Zeit nutzen ca. 88% unserer Kunden die Möglichkeit der Testrufüberwachung.

Die Überwachung durch unsere NSL ist nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Lediglich eine Telefoneinheit pro Tag wird an Ihren Telefonanbieter fällig.

Sollten Sie nicht wissen, ob Ihre GMA mit einem Testruf ausgestattet ist, können Sie dieses jederzeit bei unserer NSL erfragen. Eine Nachrüstung ist bei den meisten modernen AWUG problemlos möglich. Sprechen Sie dazu bitte Ihre Errichterfirma an.

Ein Tipp zum Abschluss: Die Meldung über einen fehlenden Testruf erfolgt  zu der Zeit, zu der der Testruf normalerweise übertragen wird. Sollten Sie nachts keinen Anruf wegen eines fehlenden Testrufes erhalten wollen, lassen Sie diesen bitte durch Ihren Errichter am Tage übertragen.