Errichterinformation für Wartungen

Im Rahmen von Wartungsarbeiten an GMA bitten wir Sie, folgendes zu berücksichtigen: 

  • Bitte melden Sie sich VOR Beginn der Wartungsarbeiten an oder bitten Sie den Betreiber der GMA, sich bei unserer NSL anzumelden. Fehl- oder Falschalarme bei nicht angemeldeten Wartungen führen oftmals zur Verägerung der Betreiber, im Falle von ausgelösten Überfallalarmen auch zu unnötigen Kosten durch Polizeieinsätze.
  • Bitte teilen Sie uns mit, wenn Änderungen an der GMA vorgenommen werden. Dieses gilt insbesondere für neue, geänderte oder entfallene Übertragungskanäle (Schleifen), geänderte MSNs oder IPs und veränderte Bedienercodes.
  • Bitte fragen Sie die übertragenen Probealarme bei unserer NSL ab um sicherzustellen, dass alles, was vor Ort ausgelöst, auch korrekt übertragen wurde.
  • Die maximale Länge eines Wartungsintervalles beträgt 24 Stunden. Danach kehrt die GMA automatisch in den überwachten Zustand zurück. Sollte ein längeres Wartungsintervall notwendig sein, können Sie die Intervallzeit zwischenzeitlich um wiederum maximal 24 Stunden verlängern. Soll die GMA für mehrere Tage aus der Überwachung genommen werden, wenden Sie sich bitte an unsere Kundenbetreuer. 
  • Bitte melden Sie sich nach Abschluss der Arbeiten wieder ab, damit sofort nach der Wartung der GMA die Überwachung durch unsere NSL wieder erfolgen kann. 
  • Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass während einer Wartung keine Überwachung der GMA seitens der NSL erfolgt. Sollte es aus versicherungsrechtlichen Gründen erforderlich sein, müssen Ersatzmaßnahmen seitens des Kunden für die Dauer der Wartung ergriffen werden