Aufzugnotruf und Aufzugbefreiung

Gemäss Europäischer Norm EN 81-2 müssen bereits seit 1999 alle neuen personenbefördernden Aufzüge mit einem Aufzugnotruf - aufgeschaltet auf eine ständig besetzte Stelle - ausgestattet sein. Durch Übergangsfristen blieb für die Ausrüstung von bestehenden Anlagen jedoch noch Zeit bis zum 31.12.2007.


In diesem Jahr (2021) ändert sich diese Situation nochmals grundlegend: Aufgrund der EuropaNorm 81-28 mussten bis zum Stichtag 31.12.2020 alle Aufzuganlagen, egal ob Personen- oder Lastenaufzüge, mit einem entsprechenden Aufzugnotrufgerät auf eine ständig besetzte Notrufleitstelle aufgeschaltet werden, sofern die Möglichkeit für einen Personeneinschluss besteht.

Aufzuganlagen, die den aktuellen Vorschriften nicht genügen, droht bei einer Überprüfung die sofortige Stillegung.

 

Bereits seit Ende der 90er Jahre überwacht die WAB Aufzugnotrufanlagen und führt in diesem Zusammenhang bei Bedarf auch die notwendige Befreiung mit eigenen, speziell geschulten und geprüften Mitarbeitern durch.

Die Aufzuganlagen werden zu diesem Zweck technisch mit unserer Notruf- & Serviceleitstelle (NSL) verbunden. Diese Verbindung wird in der Regel über einen Telefonanschluss realisiert, zunehmend kommen auch Geräte mit GSM- oder VoIP-Anbindung zum Einsatz. Perodisch erfolgt ein automatischer Funktionstest, ob die Verbindung zu unserer NSL besteht und ob ein Notruf jederzeit abgesetzt werden kann. Ebenso werden Störungen der Übertragungseinrichtung signalisiert, damit der Betreiber zeitnah eine Entstörung einleiten kann.

Im Falle einer Fehlfunktion des Aufzuges können eingeschlossene Personen unverzüglich aus der Kabine eine Sprechverbindung zu den Mitarbeitern unserer NSL aufbauen, die ihrerseits die im Voraus abgesprochenen Hilfsmassnahmen einleiten können.

Im Normalfall werden die Eingeschlossenen durch unsere speziell für diese Tätigkeit geschulten Interventionskräfte aus der Kabine befreit, der Aufzug stillgelegt und der Betreiber sowie die Wartungsfirma über den Störfall sowie die Stillegung informiert, damit der Aufzug schnellstmöglich überprüft und wieder in Betrieb genommen werden kann.

Auf Wunsch übernehmen wir auch die Aufgabe des "Aufzugwärters", führen die regelmäßige Kontrolle und Funktionsprüfung Ihres Aufzuges durch und dokumentieren diese rechtssicher.

Unser Tipp: Bei Anschaffung eines Aufzugnotufgerätes sollten Sie sich für einen Hersteller entscheiden, der Ihnen die freie Wahl der überwachenden Notrufleitstelle ermöglicht, denn einige Modelle schränken diese Auswahl auf nur wenige oder sogar nur einen Dienstleister ein...